Kinder und Jugendliche mit dem Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot im Förderschwerpunkt Lernen können entweder an der Förderschule oder in einem inklusiven Bildungsangebot
unterrichtet werden.
Im Fall der inklusiven Beschulung werden die Schülerinnen und Schüler zieldifferent im gemeinsamen Unterricht an der
Grundschule unterrichtet.
Das heißt:
- Sie sind Schülerinnen und Schüler der Grundschul-/ Werkrealschul-/ Gemeinschaftsschulklasse und nehmen gemäß ihren Möglichkeiten am Unterricht der
Grundschule/Werkrealschule/Gemeinschaftsschule teil.
- Nach Möglichkeit werden mehrere inklusiv beschulte Schülerinnen und Schüler in einer Klasse integriert.
- Im Vordergrund des Unterrichts stehen gemeinsame Lernerfahrungen am selben Unterrichtsgegenstand.
- Die Schülerinnen und Schüler verfolgen individuelle Lernziele mit unterschiedlichen Lernergebnissen.
- Sie werden nach dem Bildungsplan der Förderschule unterrichtet und benotet.
- Sonderpädagogische Unterstützung, Entwicklungsbegleitung, Beratung und Förderung erfolgen durch eine Sonderschullehrkraft unserer Schule.
Die individuelle Lern- und Entwicklungsbegleitung ist tragendes Prinzip und beinhaltet Folgendes:
- Erstellen eines individuellen Förder- und Entwicklungsplans
- regelmäßige Elterngespräche
- ganzheitliche Förderung ausgehend von den Stärken und Schwächen des Kindes.
Ziel ist der gemeinsame Unterricht von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderungen:
- Unterricht erfolgt soweit wie möglich in der Grundschul-/ Werkrealschulklasse, jedoch bei Bedarf mit individuell geänderten oder reduzierten Anforderungen
- nach Möglichkeit in Team Teaching, d.h. Grundschullehrkraft und Sonderschullehrkraft unterrichten miteinander
- in verschiedenen offenen Formen wie Freiarbeit, Wochenplan, offenen Aufgabenstellungen
- bei Bedarf erfolgt zusätzliche sonderpädagogische Förderung in Kleingruppen.